Bedingungen für die Nutzung des bAV-Portals

Der Online-Service „bAV-Portal“ ist ein Angebot von Arbeitgebern an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter und Versorgungsberechtigte zur Information über die und Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (im Folgenden „Nutzer“). Das bAV-Portal wird von der Longial GmbH (im Folgenden „Longial“) bereitgestellt. Die Nutzung des bAV-Portals unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Mit Freischaltung seines Kundenkontos erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen an. Diese werden mit der Freischaltung des Zugangs zum bAV-Portal wirksam. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

1. Serviceangebot

Der Nutzer erhält über das bAV-Portal Informationen zur betrieblichen Altersversorgung. Er kann ggf. seine Versorgungsanwartschaften und -ansprüche online in dem vom Arbeitgeber freigegebenen Umfang verwalten, Daten mit dem Arbeitgeber oder dem von diesem beauftragten Verwalter oder Versicherer austauschen und Informationen zur betrieblichen Altersversorgung erhalten. Der Umfang der Services kann nachträglich erweitert oder eingeschränkt werden. Die Informationen im bAV-Portal werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen sind allein die arbeitsvertraglich und ggf. versicherungsvertraglich vereinbarten Regelungen maßgeblich. Eine Beratung durch Longial erfolgt im Rahmen der Nutzung des bAV-Portals nicht. Die Nutzung des bAV-Portals ist für den Nutzer kostenlos.

2. Nutzungsberechtigung

Die Nutzungsberechtigung für das bAV-Portal wird ausschließlich an natürliche Personen vergeben. Die Berechtigung umfasst die Nutzung des bAV-Portals zur Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

3. Nutzungsvereinbarung

Um das bAV-Portal nutzen zu können, schließt der Nutzer mit Longial eine Nutzungsvereinbarung ab. Der Arbeitgeber beauftragt Longial, dem Nutzer die Nutzungsmöglichkeit einzuräumen. Der Nutzer beantragt die Freischaltung. Mit der Freischaltung durch Longial kommt die Nutzungsvereinbarung zustande.

4. Nutzerkonto

(1) Um das bAV-Portal nutzen zu können, muss der Nutzer das „Nutzerkonto“ aktivieren, dazu muss er sich mit Benutzernamen und Passwort im bAV-Portal anzumelden.

(2) Für die Aktivierung und die Verwaltung des Nutzerkontos im bAV-Portal gelten folgende Nutzungsbedingungen:

(a) Das Passwort für den Zugang zum bAV-Portal ist vom Nutzer entsprechend den vorgegebenen Regeln für die Sicherheit des Passworts so zu wählen, dass es durch Dritte nicht leicht zu erraten ist. Insbesondere Vor- und Familiennamen oder Geburtstage sowie Namen von Angehörigen sind als Passwort nicht zulässig.

(b) Das Passwort ist vom Nutzer streng vertraulich zu behandeln. Im Falle des Bekanntwerdens des Passwortes an einen Dritten hat der Nutzer das Passwort unverzüglich zu ändern oder – falls er sich nicht mehr in sein Nutzerkonto einloggen kann – sich mit Longial in Verbindung zu setzen.

(c) Für den Schutz des Nutzerkontos vor unberechtigtem Zugang verwendet Longial eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus zwei unterschiedlichen und voneinander getrennten Komponenten, die der Authentifizierung des Nutzers dienen. Hierfür muss der Nutzer eine Mobil-Telefonnummer angeben.

(d) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben im Nutzerkonto wahrheitsgemäß und vollständig sind. Da die Kommunikation der Longial mit dem Nutzer u. a. per E-Mail erfolgt, muss der Nutzer insbesondere über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und Zugriff auf den dazugehörigen E-Mail-Account haben. Ändern sich die E-Mail-Adresse oder sonstige Angaben des Nutzers, so sind diese im Nutzerkonto über das bAV-Portal unverzüglich zu aktualisieren.

(e) Die Angaben im Nutzerkonto kann der Nutzer nach dem Login einsehen und aktualisieren.

5. Verfügbarkeit

Longial ist bemüht, das bAV-Portal jeweils mit den höchsten technischen Standards zu betreiben. Dennoch kann es vorkommen, dass das bAV-Portal nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht verfügbar ist. Hierfür können Störungen von technischen Anlagen und Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen ursächlich sein. Auch höhere Gewalt oder für den reibungslosen Betriebsablauf erforderliche Wartungsarbeiten sowie sonstige Umstände können die Verfügbarkeit einschränken.

6. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Nutzers

Jede Person, die den Benutzernamen und das Passwort kennt, hat die Möglichkeit, das bAV-Portal zu nutzen und Erklärungen abzugeben, die für den Mitarbeiter nachteilig sein können. Der Mitarbeiter ist für den Schutz seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er muss diese geheim halten und so verwahren, dass sie vor dem Zugriff anderer Personen geschützt sind. Er darf die persönlichen Zugangsdaten nicht notieren, elektronisch speichern oder außerhalb des Mitarbeiterportals eingeben.

7. Nutzungssperre

(1) Soweit der Kunde es ausdrücklich verlangt, sperrt Longial dessen Zugangsdaten.

(2) Darüber hinaus ist eine Sperre gerechtfertigt, wenn Longial die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund kündigt. Ebenso erfolgt eine Sperre bei Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Zugangsdaten.

(3) Longial informiert den Nutzer und den Arbeitgeber über die Sperre und die Gründe hierfür.

außerhalb des Mitarbeiterportals eingeben.

8. Hochladen von Dokumenten

(1) Im bAV-Portal kann der Nutzer Dateien hochladen und speichern.

(2) Der Nutzer soll ausschließlich Dateien hochladen, die im Zusammenhang mit seiner betrieblichen Altersversorgung stehen. Der Nutzer soll keine Dateien hochladen, die detaillierte Angaben zu seinem Gesundheitszustand enthalten.

(3) Er darf keine Dokumente mit unerlaubtem Inhalt hochladen. Hierzu zählen Inhalte, welche die Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware sowie pornographische sowie rassistische Inhalte.

9. Abgabe von Erklärungen

Erklärungen, die vom Nutzer dem Arbeitgeber gegenüber im Rahmen des bAV-Portals abgegeben werden, sind erst wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber nach Übermittlung durch das bAV-Portal zugegangen sind. Sie werden von Longial im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs bearbeitet und an den Arbeitgeber weitergeleitet. Für die Übermittlung fristgebundener Schreiben an den Arbeitgeber kommt es auf den tatsächlichen Zugang beim Arbeitgeber an.

10. Elektronisches Postfach

(1) Longial stellt dem Nutzer des bAV-Portals ein elektronisches Postfach zur Verfügung. In diesem findet er Mitteilungen und Dokumente zu seiner betrieblichen Altersversorgung. Daneben erhält der Nutzer allgemeine Informationen. Ein Anspruch des Nutzers auf elektronische Bereitstellung von Dokumenten besteht nicht.

(2) Über die Einstellung eines neuen Dokumentes in das elektronische Postfach informiert Longial den Nutzer per E-Mail. Der Nutzer kann die in seinem elektronischen Postfach befindlichen Dokumentenanhänge ansehen, ausdrucken und herunterladen. Diese werden im PDF-Format zur Verfügung gestellt.

(3) Eine elektronische Zustellung ist ausgeschlossen, soweit die Zustellung per Post aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder sonstiger Umstände zwingend ist.

(4) Der Nutzer muss sein elektronisches Postfach regelmäßig auf den Eingang neuer Nachrichten überprüfen. Eine Kontrolle ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Nutzer mit der Einstellung neuer Nachrichten rechnen muss. Nachteile aufgrund einer verspäteten Überprüfung des elektronischen Postfachs seitens des Nutzers gehen zu dessen Lasten.

(5) Longial hält die eingestellten Inhalte im elektronischen Postfach mindestens 12 Monate vor. 

(6) Die Pflicht zur Vorhaltung der in das Postfach eingestellten Dokumente endet mit Beendigung der Nutzungsvereinbarung. Der Nutzer hat die eingestellten Dokumente bis zum Ende der Pflicht zur Vorhaltung zu überprüfen. Gegebenenfalls muss er diese ausdrucken oder herunterladen.

11. Beendigung der Nutzung

(1) Der Nutzer kann das Nutzerkonto für das bAV-Portal fristlos löschen. Nach der Beendigung der Nutzung des bAV-Portal erhält der Nutzer sämtliche Mitteilungen und Dokumente zu seiner betrieblichen Altersversorgung wieder per Postversand an die von ihm angegebene Anschrift.

(2) Die Bereitstellung der Nutzerkonten im bAV-Portal richtet sich nach dem zwischen Longial und dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrag. Endet dieser Vertrag, endet auch die Zugangsmöglichkeit zu den Nutzerkonten.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Nach Kündigung der Nutzungsvereinbarung löscht Longial das Nutzerkonto. Hierüber informiert Longial den Nutzer mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Löschung. Das gilt auch, wenn der Vertrag nach Abs. 2 endet. Es obliegt dem Nutzer, die Inhalte seines elektronischen Postfachs herunterzuladen und – sofern erforderlich – aufzubewahren.

12. Datenschutz

Als datenverarbeitende Stelle beachtet Longial die jeweils aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes. Die Daten des Nutzers werden von Longial mit technischen Mitteln nach dem jeweiligen Stand der Technik (z. B. SSL-Verschlüsselung) vor dem Zugriff Dritter geschützt. Longial wird die personenbezogenen Daten des Nutzers ausschließlich für den in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Vertragszweck erheben, verarbeiten und nutzen. Ergänzend gelten die im bAV-Portal abrufbaren Hinweise zum Datenschutz.

13. Haftung

(1) Longial haftet unbeschränkt, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Longial, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ferner haftet Longial für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung von Longial ist in diesem Fall jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Der Nutzer haftet für eigene oder ihm zurechenbare Pflichtverletzungen, insbesondere für Verletzungen seiner Sorgfalts- bzw. Mitwirkungspflichten oder seiner Geheimhaltungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Verfügbarkeit des bAV-Portals kann aufgrund von Störungen von Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen, höherer Gewalt, Wartungsarbeiten oder sonstigen Umständen eingeschränkt oder zeitweise ausgeschlossen sein. Für derartige Störungen haftet Longial nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verschulden.

14. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder über das elektronische Postfach mitgeteilt. Dies kann z.B. notwendig sein, um neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Nutzer die Ablehnung der Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Nutzer von Longial besonders hingewiesen. Sollte der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen widersprechen, kann dieser das bAV-Portal nicht weiter nutzen.

15. Anwendbares Recht

Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.